Drohnen in Europa – was gilt?
Was dürfen Drohnen - Was müssen Piloten?
Die europäischen Luftfahrtbehörden unter Führung der EASA schaffen die Grundlagen für den sicheren Betrieb von Drohnen, Modellflugzeugen und anderen unbemannten Luftfahrzeugen. In der gesamten EU und den EFTA-Staaten gelten einheitliche Vorschriften, die für alle Piloten verbindlich sind:
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Registrierung: Wer eine Drohne ab 250 g fliegt, muss sich als Betreiber registrieren und eine Betreibernummer am Gerät anbringen.
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Drohnenführerschein: Je nach Gewicht und Einsatzgebiet ist ein EU-Kompetenzzertifikat (A1/A3 oder A2) erforderlich.
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Luftraumprüfung: Vor jedem Flug muss anhand der offiziellen Drohnenkarte geprüft werden, ob der Standort freigegeben ist.
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Flughöhe: Maximal 120 Meter über Grund – Ausnahmen nur mit Sondergenehmigung.
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Sichtflug: Die Drohne muss jederzeit in direkter Sichtweite des Piloten bleiben.
Die Regeln gelten länderübergreifend. Zusätzlich können nationale Bestimmungen weitere Einschränkungen vorsehen – ein Blick in die jeweilige Länderkarte lohnt sich immer.
Europaweite Drohnenkarten
hier die offizielle Luftraumkarte für jedes EU- und EFTA-Land. Einfach Land eingeben, Karte öffnen und prüfen, wo du fliegen darfst – bevor du abhebst.
| Land ▲ | Anbieter ▲ | Karte öffnen |
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BAZL (CH) LINKS
Das BAZL schafft die Grundlagen für den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in der zivilen Luftfahrt. Für Drohnen, Modellluftfahrzeuge und andere unbemannte Luftfahrzeuge gelten in der Schweiz spezielle Vorschriften, welche mehrheitlich auf internationaler Stufe definiert werden und von allen Betreibern eine Registrierung erfordert.





